Juli 18, 2013

Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet

Gelesen auf wort.lu:
"Die Hohe Körperschaft [gemeint ist der Staatsrat] hatte in ihrer Stellungnahme Bedenken gegen eine 'dissolution à effet différé' der Abgeordnetenkammer erhoben, die nicht vereinbar mit dem Geist der Verfassung sei.
Über diese Bedenken setzen sich die Abgeordneten nun hinweg. 'Der Geist der Verfassung  spiegelt den Geist des 19. Jahrhunderts wider', hieß es von Seiten des zuständigen Parlamentsausschusses. Für dessen Vorsitzenden Paul-Henri Meyers ist die Debatte um das Wann und Wie der Parlamentsauflösung ein weiterer Beleg für die Notwendigkeit der Verfassungsreform."
und auf tageblatt.lu:
" Würde der Großherzog die Meinung des Staatsrats jedoch teilen und das Parlament mit sofortiger Wirkung auflösen, befürchtet Bodry eine ernsthafte Krise. Der Großherzog würde sich damit gegen alle Parteien [Bodry meint wohl "alle parlamentarischen Fraktionen"] stellen. Damit überschreite das Staatsoberhaupt seine Befugnisse, dürfe er sich doch nicht in politische Fragen einmischen."

Wieso muss es denn überhaupt soweit kommen? Ist es wirklich zuviel verlangt, dass Juncker und die Regierung tatsächlich Verantwortung für die ganze SREL-Affäre übernimmt oder das Parlament noch einmal trotz Sommerpause zusammen kommt, um der Regierung das Vertrauen zu- oder abzusprechen? De facto wird jetzt nämlich die Verfassung als Relikt des 19. Jahrhunderts (ist denn das Großherzogtum Luxemburg das nicht auch?) einfach beiseite geschoben, und der Großherzog dazu aufgefordert, Neuwahlen einzuberufen, obwohl formal eine Regierung im Amt ist und drei Motionen im Parlament einfach übergangen wurden. In anderen Worten, wenn "alle Parteien" mit einem Staatsstreich einverstanden wären, ginge das schon in Ordnung?

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