"Art. 3. - Le Code pénal est modifié et complété comme suit: (...)
Quiconque aura publiquement pris un nom, ou une identification de quelque nature qu'elle soit, qui ne lui appartient pas sera puni d'un emprisonnement de huit jours à un un, et d'une amende de 251 euros à 3.000 euros, ou d'une de ces peines seulement."
Wenn ich das wörtlich verstehe, muss ich damit aufhören, unter dem Pseudo "Nestor" zu schreiben? Aber wem "gehört" ein Name, sofern kein Trademark darauf besteht? Kann ein Kommentator, der sich "Goofy" nennt, demnächst nicht nur von Disney belangt werden, sondern auch eine Gefängnisstrafe erhalten?
Überhaupt ein stramm autoritärer Gesetzesentwurf, der sich auf europäische Konventionen beziehen, die unter "Cyberkriminalität" neben Verletzungen intellektueller Eigentumsrechte vor allem Meinungsdelikte visiert, so etwa die keineswegs auf die Shoah beschränkte "négation, minimisation grossière, approbation ou justification du génocide ou des crimes contre l'humanité", sowie Kinderpornographie, deren Definition hier auf eine "realistische Darstellung" von Sex mit Minderjährigen (wird Nabokovs Lolita jetzt verboten?), sowie auf Pornographie mit Erwachsenen, die jugendlich wirken (Fetisch Schulmädchenuniform usw.) ausgedehnt wird. Aber wer wird sich schon gegen ein Gesetz aussprechen, das ja "nur" Pornographen und Rassisten betrifft?...
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