März 26, 2009

Völkischer Beobachter included

Das Projekt "Zeitungszeugen" (Nachdruck verschiedener Zeitungen aus dem "Dritten Reich" zu historischen Ereignissen wie Reichtagsbrand, Hindenburgs Tod, Austritt aus dem Völkerbund...) hat vor Gericht Recht bekommen, und darf in Zukunft wieder Zeitungen des NSDAP-eigenen Fr. Eher-Verlags nachdrucken; insbesondere betroffen ist der Völkische Beobachter. Das bayrische Finanzministerium hatte als Rechtsnachfolger von Joseph Goebbels und Adolf Hitler die zweite Ausgabe der Zeitungszeugen (enthalten war die Ausgabe des Völkischen Beobachters zum Reichstagsbrand) beschlagnahmen lassen; auf einen für die dritte Ausgabe vorgesehenen Reprint einer Nummer des Angriff wurde verzichtet.
Das Gericht hat festgehalten, dass nicht Hitler und Goebbels, sondern der Eher-Verlag als Urheber zu gelten hat. Da das Urheberrecht in diesem Fall 70 Jahre nach Erscheinen erlischt, kann Zeitungszeugen, sofern der Freistaat Bayern in der Berufung nicht doch noch gewinnt, Zeitungen des Eher-Verlags der Jahre 1933-1938 nachdrucken.
Ich persönlich begrüsse das, bisher habe ich noch in jeder Ausgabe der Zeitungszeugen Neues gelernt. Zuletzt hat man jedoch etwas arg viel auf die katholische Germania zurückgegriffen - ein bißchen Abwechslung könnte nicht schaden.
Mein Kampf wird übrigens ab 2015 (70 Jahre nach dem Tod des Verfassers) im Public Domain sein, was ja eigentlich eine gute Gelegenheit wäre, eine historisch-kritische Ausgabe dieses weltgeschichtlich doch einigermaßen bedeutsamen Buches zu veröffentlichen. Da die deutschen Volksvertreter ihr Volk allerdings für derart unmündig halten (oder die hitlersche Überzeugungskraft für so groß ???), dass sie davon ausgehen die bloße Lektüre von Mein Kampf würde Millionen in überzeugte Nationalsozialisten verwandeln, ist zu befürchten, dass dem noch ein Gesetz zuvorkommen wird.

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